Für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen und für Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen gab es im Masernschutzgesetz eine Übergangsfrist für die Nachweispflicht (Immunität, Impfung oder Kontraindikation) bis zum 31.07.2021. Die Übergangsfrist gilt dann, wenn die Beschäftigen bzw. Betreuten beim Inkrafttreten des
