Familien deren ungeimpfte bzw. nicht ausreichend geimpfte Kleinkinder nach dem 01.03.2020 neu in ein Betreuungsverhältnis bei einer Tagesmutter bzw. Tagespflege (laut Masernschutzgesetz nur die erlaubnispflichtige Kindertagespflege – siehe unten), Kindertagesstätte oder Kindergarten hätten starten sollen, werden von dieser ausgeschlossen bzw.
